{"id":4,"title":"Heinrich Merki, \u2028geb. 1884","subtitle":"Administrativ versorgt","url":"https://zde.zuerich/z/4","visualization":{"shape":"M60 0c32 0 50 23 50 72s-43 69-57 69c-30 0-44-36-50-77-10-62 18-64 57-64Z","color":"#491075"},"locations":[{"type":"Feature","geometry":{"type":"Point","coordinates":[8.72793790346719,47.243331084646904]},"properties":{"description":"Die Tafel ist an einer Laterne direkt neben der Bushaltestelle «Wässerwies» platziert."}}],"flags":[],"metadata":{"author":"David Kobelt","publicationDate":"2025-11-16 16:27:04","lastModifiedDate":"2026-05-04 18:17:22","keywords":[]},"content":{"format":"markdown","teaser":"Er war arbeitslos, verschuldet und aus Sicht der Behörden in Stäfa verwahrlost. Deshalb wurde Heinrich Merki in eine Zwangsarbeitsanstalt eingewiesen.","introduction":"Heinrich Merki, einst Versicherungsagent, geriet Anfang der 1930er-Jahre zunehmend in den Blick des Stäfner Waisenamtes. Hinweise auf Arbeitsunwilligkeit, Schulden und drohende Verwahrlosung verdichteten sich. Eine Entwicklung, die in einer Entmündigung und Einweisung in eine Zwangsarbeitsanstalt endete.","main":[{"title":null,"text":"1931 gingen beim Waisenamt Stäfa Klagen von ungenannter Seite über die «unhaltbare» Lebensführung von Heinrich Merki ein. Dieser war als Versicherungsagent gemeldet, ging dieser Arbeit jedoch nicht mehr nach. Er galt als arbeitsscheu und mache Schulden. Merki wurde umgehend vorgeladen und versprach laut Protokoll Besserung."},{"title":null,"text":"Im März 1933 wurde der 50-Jährige vom Waisenamt in Stäfa ein zweites Mal verwarnt. Er habe sich in «verwahrlostem Zustande, mittel- und arbeitslos» herumgetrieben, hiess es. Kurz darauf beantragte die Gemeinde beim Bezirksrat in Meilen seine Entmündigung wegen «Verschwendung und Misswirtschaft»."},{"title":null,"text":"Bereits bei der Entmündigung wurde vermerkt, dass Merki sich sowohl mit der Bevormundung als auch mit einer möglichen Versorgung einverstanden erklärt hätte. Die spätere Einweisung in die Thurgauer Zwangsarbeitsanstalt Kalchrain erfolgte auf Grundlage des zürcherischen Versorgungsgesetzes. Die Massnahme dauerte fast zwei Jahre und erfolgte ohne richterliches Urteil."},{"title":null,"text":"Gleichzeitig verurteilte das Bezirksgericht Zürich Merki in anderer Sache zu einer zweimonatigen Gefängnisstrafe. Durch die Versorgung in Kalchrain wurde die Haft zunächst unterbrochen. Heinrich Merki ersuchte nach zwei Jahren bei der Gemeinde um eine vorzeitige Entlassung aus der Anstalt, die bewilligt wurde. Im Anschluss musste er jedoch noch den Rest seiner Gefängnisstrafe absitzen."}],"audio":"https://api.zde.zuerich/files/article/01f/98b0b42a-3407-43cb-af68-286d57e1fe46.mp3","media":{"url":"https://api.zde.zuerich/files/article/3a3/7a8c7c6f-0137-4f15-9edc-80cf19a4411a.mp4","mimeType":"video/mp4","alt":"Animierter Entscheid des Waisenamtes Stäfa zur Versorgung von Heinrich Bosshard. ","source":"Museum zur Farb, Sammlung, 2025-5033-078a.\n\nGemeindearchiv Stäfa, Protokolle des Waisenamtes.","poster":null,"analysis":null,"hasAudio":false},"sources":"Gemeindearchiv Stäfa, Protokolle des Waisenamtes."},"relatedContent":[{"id":11,"title":"Bürgerasyl Wald"},{"id":26543,"title":"Aktenbiografien"},{"id":63353,"title":"Fürsorgerische Zwangsmassnahmen"}]}